Katastrophenschutz ist Ländersache.
Baden-Württemberg gliedert die Behörden des KAT-S in die drei folgenden Ebenen:
Verwaltungsebene 1: Die unteren Verwaltungsbehörden
als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter) - in Karlsruhe die Branddirektion der Stadt Karlsruhe;
Verwaltungsebene 2: Die Regierungspräsidien
als höhere Katastrophenschutzbehörden für die Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Aufgaben, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken;
Verwaltungsebene 3: Das Innenministerium
als oberste Katastrophenschutzbehörde für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk oder über Landesgrenzen hinaus erstrecken.
Im Katastrophenschutz wirken verschiedene Behörden sowie Einrichtungen und Stellen mit, deren Arbeit von der Katastrophenschutzbehörde koordiniert wird.
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg