Die Vollzugsaufgaben im Katastrophenschutz werden nicht von den Katastrophenschutzbehörden selbst, sondern von speziell ausgebildeten Einsatzkräften ausgeübt. Nach § 10 Abs. 1 des Landeskatastrophenschutzgesetzes werden nach Fachdiensten gegliederte Einheiten und Einrichtungen gebildet. Diese bestehen aus den Bereichen:
- Brandschutz
- Technische Hilfe
- ABC-Schutz
- Sanität und Betreuung
- Technik und Sicherheit
- Wasserrettung
- Veterinär
Die Fachdienste setzen sich zusammen aus Einheiten von Feuerwehren, Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht Schwarzwald, Bundesverband Rettungshunde, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsche Rettungsflugwacht, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst. Ergänzt wird der Katastrophenschutzdienst durch das Technische Hilfswerk und Amtshilfe der Bundeswehr.
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg